§ 1 Vertragspartner · Geltungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Leistungen der Agentur im Bereich Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Betreuung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie ergänzende Beratungs‑, Support‑ und Schulungsleistungen gegenüber ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber handelt als Unternehmer (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss · Vertragsgegenstand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils von beiden Parteien akzeptierten Angebot. Typische Leistungen sind insbesondere:• Strategische KI‑Beratung und Use‑Case‑Analyse• Datenaufbereitung, ‑annotierung und ‑migration• Entwicklung, Training und Feintuning von ML‑/LLM‑Modellen• Integration von KI‑Services in bestehende IT‑Landschaften (APIs, RPA, n8n u. Ä.)• Betrieb, Monitoring & Wartung (MLOps / LLMOps)• Workshops, Schulungen, Change‑Management
Verträge können schriftlich, in Textform oder per einfacher elektronischer Signatur geschlossen werden.
Änderungs‑ oder Erweiterungswünsche während des Projekts werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt.
Die Agentur darf Leistungen selbst erbringen oder qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
Technologie‑ bzw. Infrastrukturwechsel sind zulässig, sofern keine Funktions‑ oder Qualitätsminderung eintritt.
§ 3 Angebot · Informationen
Öffentliche Darstellungen der Agentur sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots.
Ein bindendes Angebot entsteht erst durch ein individuelles Preis‑ und Leistungsschreiben der Agentur.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. ROI‑Ziele, Modellgenauigkeit) wird nicht garantiert.
§ 4 Vergütung · Zahlungsbedingungen
Vergütung gemäß Angebot: Festpreis, Zeit‑/Material‑Basis oder erfolgsabhängig.
Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Agentur kann angemessene Abschlags‑ oder Teilrechnungen nach Projektfortschritt stellen.
Zusatzleistungen ohne Preisvereinbarung werden nach aktuellem Stundensatz oder ortsüblicher Vergütung abgerechnet.
Reise‑ und Übernachtungskosten außerhalb Bonns werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind sofort fällig; Verzug tritt 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.
Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz; zusätzlich Verzugskostenpauschale 40 €.
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Betrieb & Monitoring von KI‑Systemen
Beauftragt der Auftraggeber Betriebs‑ oder Monitoring‑Leistungen, überwacht die Agentur die vereinbarten Modelle, Datenpipelines und Workflows gemäß SLA.
Regelmäßige Performance‑, Drift‑ und Security‑Checks; Reportings in vereinbarten Intervallen.
Eingriffe in produktive Systeme erfolgen nach Freigabe durch den Auftraggeber oder gemäß Incident‑Response‑Policy.
Log‑ und Rohdaten werden mindestens 14 Tage gespeichert; längere Aufbewahrung nur nach Vereinbarung.
§ 6 Beistellungen · Erschwernisse
Kosten für Dritt‑Cloud‑Services (GPU‑Instanzen, Storage, API‑Keys etc.) sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht anders festgelegt.
Unvorhersehbare, durch Dritte verursachte Mehraufwände trägt der Auftraggeber.
Daten und Dateien müssen in direkt verarbeitbarem Format bereitgestellt werden.
Eine Korrekturschleife pro Deliverable ist inklusive; weitere Änderungen sind vergütungspflichtig.
§ 7 Leistungszeit · Höhere Gewalt
Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle fachlichen und technischen Fragen geklärt und sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt sind.
Ereignisse höherer Gewalt oder unverschuldete Störungen verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Vertragserfüllung benötigten Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig bereit.
Er sorgt für die Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Daten und räumt der Agentur die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Zugangsdaten sind sicher zu übermitteln; nach Projektende sind Passwörter zu ändern, sofern keine Weiterbetreuung erfolgt.
Der Auftraggeber führt eigenverantwortlich Datensicherungen durch.
Bei Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Materialien stellt der Auftraggeber die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 10 Verzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine vereinbarte Mitwirkung, trägt er hieraus resultierende Mehraufwände und Verzögerungen.2.–5. Weitere Regelungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und den OnePercent‑AGB‑Grundsätzen, angepasst auf KI‑Projekte.
§ 11 Laufzeit · Kündigung
Laufzeitabhängige Leistungen sind bindend.
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Kündigung mit Drei‑Monats‑Frist zum Quartalsende möglich.3.–4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an Codes, Modellen und Dokumentationen, beschränkt auf den vertraglichen Zweck.
Open‑Source‑ oder CC‑Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Der Auftraggeber darf die Inhalte anpassen oder löschen.
Die Agentur darf die erbrachten Leistungen als Referenz verwenden; das Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 13 Haftung · Verjährung
Bei KI‑Dienstleistungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg garantiert.2.–6. Haftungsregelungen entsprechen deutschem Recht; bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 14 Vertragsunterlagen · Pfandrecht
Eigentums‑ und Urheberrechte an Entwicklungsunterlagen verbleiben bei der Agentur.2.–3. Vertragliches Pfandrecht zugunsten der Agentur an bereitgestellten Materialien.
§ 15 Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß DSGVO; Einzelheiten siehe Datenschutzerklärung.
§ 16 Gerichtsstand · Erfüllungsort · Streitbeilegung
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.3.–4. Salvatorische Klausel bleibt unberührt.